Satzung
Auszug aus der Satzung
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein ist in seiner Zielsetzung sowohl geschichtsbezogenen als auch zukunftsorientiert. Er bezweckt nach den Grundsätzen heimatlichen Brauchtums, die Vermittlung der Heimatkunde und der Stadtgeschichte, die Kultivierung der Landschaft, die Bau-, Boden- und Naturdenkmalpflege, die Verschönerung des Stadtbildes und die Mitwirkung bei Neuplanungen.
Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut und sieht ausschließlich und unmittelbar seine Aufgabe im Sinn der Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein darf keine Person oder Stelle durch Verwaltungsaufgaben oder Zuwendungen für Zwecke, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Der Verein arbeitet eng mit den Behörden, der Presse, dem Westfälischen Heimatbund und dnderen ortsansässigen oder benachbarten Vereinen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zusammen. Der Verein ist überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
Hier können Sie sich die komplette Satzung als PDF-Datei herunterladen.
Satzung des Heimatvereins Lüdinghausen